Kanzlei Ritter und Spreter

Etabliert und visionär

Die Kanzlei Ritter und Spreter, 1999 in Wiesbaden gegründet, ist eine anerkannte Sozietät aus Rechtsanwälten mit drei Fachanwaltschaften und einem Notar. Mit einem breiten Ansatz denken wir für unsere Mandanten und Mandantinnen weit über hergebrachte Lösungen hinaus. Gezielt arbeiten wir den Kern Ihres Anliegens heraus, sei es auch noch so komplex oder sensibel. Wir analysieren klar die zugrunde liegenden Sachverhalte, um punktgenau eine tragfähige Rechtsstrategie für Sie zu entwickeln. Sie treffen die Entscheidungen und sagen uns, wo Sie hinwollen – wir zeigen Ihnen den besten Weg.

Rechtsgebiete

Fundiert und innovativ

Als Fachanwälte sind wir ausgewiesene Spezialisten für Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht. Weitere Schwerpunkte unserer Kanzlei sind Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Presserecht und Verkehrsrecht. Ebenso decken wir das gesamte Spektrum notarieller Tätigkeit ab. Wir sehen uns als umsichtig beratende Instanz, die tiefer liegende Zusammenhänge erkennt und außerordentliche Resultate erzielen kann. Grenzen auszuloten und Ungewöhnliches zu erreichen ist für uns ein besonderer Ansporn. Von der Problemanalyse bis zur optimalen individuellen Lösung stehen wir Ihnen versiert zur Seite – von Fall zu Fall durch schlichtende Mediation oder erfolgreiche Prozessführung vor Gericht.

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich vertreten wir Unternehmen, Ministerien und Kommunen ebenso wie Angestellte, Führungskräfte und Vorstände.

Dabei kümmern wir uns um Themen wie Vertragsgestaltung, Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Rationalisierungen. Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Firmen etwa aus den Bereichen IT und Maschinenbau, Medien und Marketing, PR und Profisport sowie in der Unterstützung von Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsbaugesellschaften und politischen Organisationen. Wir stehen sowohl für einzelne, konkrete Anliegen als auch für kontinuierliche Vertretung an der Seite unserer Mandantschaft.

Verwaltungsrecht

Öffentliches Dienstrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Personalvertretungsrecht und öffentliches Baurecht beherrschen wir aus dem Effeff in Theorie und Praxis.

Wir beraten Behörden, Kommunen, Körperschaften, Beamte und Angestellte beispielsweise bei Beförderungen, Beurteilungen und Disziplinarverfahren, aber auch hinsichtlich Besoldung und Versorgung im Ruhestand. Wir klären Fragen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), egal ob Kündigung, Stellenbesetzung, Versetzung oder Abordnung und helfen bei öffentlich-rechtlichen Auseinandersetzungen.

Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht

Immobilien gehören zu den wichtigsten Besitztümern und sollten auf einem stabilen Rechtsfundament stehen.

Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise im privaten und öffentlichen Baurecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir analysieren beispielsweise Teilungserklärungen, Gutachten und Abrechnungen. Wir sind Profis bei der Beratung und Betreuung von Eigentümern, Vermietern, Bauherren, Wohnbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen, Maklern und Mietern – vom Vertragsabschluss bis zur Kündigung. Auch in Sachen Räumungsklage, Mietminderung oder Schadensersatz können Sie auf unser Know-how bauen.

Notarielle Tätigkeit

Unser Notar und seine erfahrenen, erstklassig ausgebildeten Mitarbeitenden unterstützen Sie in allen Beurkundungsfragen

– vom Immobilienerwerb und -verkauf über die Gründung von Gesellschaften, der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Eheverträgen, Erbverträgen und Testamenten bis hin zu Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.

Erbrecht

Erben und vererben ist diffizil, zumal meist auch steuerliche Aspekte einfließen.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge ist eine sinnvolle Gestaltung ohne Expertenrat kaum umsetzbar. Aber auch bei Privatpersonen sollte der Nachlass zweifelsfrei geregelt sein – ob durch ein persönliches Testament, einen Erbvertrag, gemeinschaftliche Verfügungen unter Eheleuten, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen oder Regelungen für Patchworkfamilien.

Rechts­an­wälte/No­tar

Souverän und leidenschaftlich

Sowohl wir, die Kanzleigründer Dr. Stefan Ritter und Stefan Spreter, als auch unser Kollege Thomas Becker sind Vollblutjuristen, die ihren Beruf lieben. Wir setzen uns routiniert, aber mit viel Enthusiasmus und Kreativität für unsere Mandantschaft ein – seien es Firmen, Gesellschaften oder Privatpersonen. Bei Bedarf tauschen wir uns untereinander aus, sodass Sie unsere gebündelte Rechtsexpertise und umfassende Beratung aus einer Hand erhalten.

Als Kanzlei übernehmen wir soziale Verantwortung und bilden Referendarinnen und Referendare sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aus. Gleichzeitig sind wir engagierte Familienmenschen und vielseitig interessierte Persönlichkeiten, die sich aktiv in Sport, Kunst, Kultur und Gesellschaft einbringen.

„Mit der richtigen strategischen Aufstellung und gutem Verhandlungsgeschick lassen sich ungeahnte Gestaltungsspielräume eröffnen.“

Dr. Stefan Ritter

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt und Tübingen wurde Dr. Stefan Ritter 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, im Jahr darauf promovierte er an der Universität Tübingen. 1999 gründete er gemeinsam mit Stefan Spreter die eigene Kanzlei in Wiesbaden. Seit 2000 ist Dr. Ritter Fachanwalt für Arbeitsrecht und heute fast ausschließlich auf diesem Spezialgebiet tätig. Seine weiteren Tätigkeitsgebiete sind Gesellschaftsrecht und Allgemeines Vertragsrecht. Er berät seine Mandantschaft strategisch und individuell mit ausgeprägtem Verhandlungsgeschick. Neben seiner langjährigen Erfahrung in Kündigungsschutzprozessen sowie der Begleitung beim Interessenausgleich und von Sozialplan- und Einigungsstellen liegen seine Kompetenzen im Individualarbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht.

Dr. Ritter ist Mitglied des Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V. sowie des Deutschen Anwaltsvereins. Privat ist er unter anderem im Tennissport aktiv; mit dem Fußballteam der Anwaltskammer Frankfurt wurde er 2001 Vizeeuropameister.

Stefan Spreter

Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dem Studium der Verwaltungswissenschaften in Köln und Wiesbaden ließ Stefan Spreter ein Studium der Rechtswissenschaften in Mainz folgen. Seit 1994 ist er zur Anwaltschaft zugelassen, 1999 gründete er zusammen mit Dr. Stefan Ritter die eigene Kanzlei. Zehn Jahre lang war er als Fachjournalist für das Fernsehen tätig. Als Notar bildet Herr Spreter das komplette Spektrum notarieller Tätigkeit ab. Darüber hinaus ist er Diplom-Verwaltungswirt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seine weiteren Schwerpunkte sind Disziplinarrecht, Dienstrecht, Gesellschaftsrecht, Allgemeines Vertragsrecht und Öffentlicher Dienst.

Wie sein Kanzleipartner ist Herr Spreter Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Besonders reizvoll an seinem Beruf findet er die Vielfalt der Aufgabenstellungen und die damit verbundenen ständigen Herausforderungen.

„Mit der richtigen strategischen Aufstellung und gutem Verhandlungsgeschick lassen sich ungeahnte Gestaltungsspielräume eröffnen.“

„Vertrauen und persönliche Verantwortung für unsere Mandanten. Das macht die Arbeit in unserem Team für mich spannend.“

Thomas Becker

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thomas Becker absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Seit 2014 ist er Rechtsanwalt und seit 2020 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Immobilienangelegenheiten. Daneben unterstützt er seine Mandantinnen und Mandanten bei der Forderungsdurchsetzung und der Forderungsabwehr. Auch Verkehrs- und Unfallsachen fallen in seinen Tätigkeitsbereich.

Team

Profund und empathisch

Von unschätzbarem Wert ist unser hervorragend ausgebildetes Team aus erfahrenen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie Rechts- und Notarfachwirtinnen. Unsere Mitarbeiterinnen betrachten wir nicht als Sachbearbeiterinnen, sondern als wertvolle Expertinnen, die Ihnen schon bei der ersten Kontaktaufnahme als Ansprechpartnerinnen mit umfassendem Fachwissen und großem Einfühlungsvermögen begegnen.

Martina Kasik

RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLT

E-Mail: Kasik@krs-recht.de
Telefon: +49(0)611 – 33 44 458

Stefanie Zaus

RECHTSFACHWIRTIN UND NOTARFACHANGESTELLTE

E-Mail: zaus@krs-recht.de
Telefon: +49(0)611 – 33 44 451

Birgit Retzel

RECHTSANWALTS-FACHANGESTELLTE

E-Mail: Beyer@krs-recht.de
Telefon: +49(0)611 – 33 44 450

Pauline Nußbaum

RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLTE

E-Mail: Nussbaum@krs-recht.de
Telefon: +49(0)611 – 33 44 454

KARRIERE

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Sie finden uns in Wiesbaden am Gutenbergplatz, Ecke Kaiser-Friedrich-Ring. Parkplätze stehen Ihnen direkt vorm Gebäude zur Verfügung. Wir beraten Sie gern in den Räumen unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort.

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Ritter und Spreter

Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte und Notar

Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611-33 44 44
Fax: 0611-33 44 455
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